Arzneimittel-Verkauf von Privat: Verbotene Aktionen

Es ist Privatpersonen verboten, verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel zu verkaufen. Im Internet erfolgt dies jedoch immer wieder.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, gesetzeswidrige Verkäufe und Auktionen auf diversen Internetportalen aufzuzeigen und auch bei den zuständigen Behörden und den Betreibern der Portale anzuzeigen.

Die Abgabe von verschreibungs- und apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist ausschließlich Apotheken vorbehalten und wird geregelt im Arzneimittelgesetz §9(2) und §43 (1-3). Auf Verstöße kann eine Strafe bis zu 3 Jahren Haft ausgesprochen werden.

Wir fordern, dass die Politik umgehend dafür sorgt, dass diese kriminellen und rechtswidrigen Machenschaften unterbunden werden. Hier ist der Deutsche Bundestag mit allen Abgeordneten gefordert.

„Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber über das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung den Apotheken unendliche Bürokratie und Gesetze aufbürdet, und jeder Laie darf im Internet auch an Minderjährige Arzneimittel verkaufen, sogar Arzneimittel mit hoher Nebenwirkungsrate.