BVDAK unterstützt die Klage der FA

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V. mit seinem Vorsitzenden Dr. Stefan Hartmann unterstützt die Freie Apothekerschaft bei ihrer Klage bezüglich der nicht erfolgten Honoraranpassung.

Dr. Stefan Hartmann: „Wir unterstützen die offiziellen Verhandlungen und ebenso die Klage der Freien Apothekerschaft. Die Leistungen der öffentlichen Apotheken müssen angemessen honoriert werden. Dies ist über eine Erhöhung des Packungshonorars möglich, die den erweiterten Anforderungen an die Apotheken und der Entwicklung der Kosten (mindestens) der letzten zehn Jahre Rechnung trägt.“

Die Pressemitteilung des BVDAK im Wortlaut finden Sie hier.

Klage offiziell eingereicht

Ihre Ankündigung einer Klage in einer Pressemitteilung am 26. März 2024 wegen Nichtanpassung des Fixhonorars hat die Freie Apothekerschaft nun in die Tat umgesetzt.

Am 9. April 2024 wurde die vom beauftragten Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein (Kiel) erstellte Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Änderung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

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Unterlagen: Klage und Gutachten

Anbei der Schriftsatz der Feststellungsklage von Dr. Fiete Kalscheuer (Kiel). Gestützt wird die Klage durch ein umfassendes ökonomisches Gutachten von Prof. Dr. Andreas Kaapke (Ludwigsburg), der bereits 2008 eine umfangreiche Studie zur Arzneimittelversorgung in Deutschland veröffentlicht hat.

Einladung zur Pressekonferenz

Anlass der Pressekonferenz: Vorstellung der Feststellungsklage der Freien Apothekerschaft e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken.

Termin: Dienstag, den 23. April 2024
Ort: Tagungszentrum der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Raum: Hauptstadtlounge
Beginn: 11.00 Uhr

Für eine persönliche Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 19. April 2024 per E-Mail an info@freieapothekerschaft.de wünschenswert.

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Apothekenhonorar – Freie Apothekerschaft verklagt die Bundesrepublik Deutschland

Thema Nr. 1 in der Apothekenwelt ist seit Jahren der Festzuschlag gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), das sog. Apothekenhonorar. Der Festzuschlag auf rezeptpflichtige Arzneimittel bildet nach wie vor die maßgebliche Einnahmequelle für Apotheken. Trotz Inflation, steigender Kostenquote und immer neuen Aufgabenübertragungen ist der Festzuschlag seit über zehn Jahren nicht erhöht worden und liegt nur geringfügig über dem Niveau im Zeitpunkt seiner Einführung im Jahr 2002. Die durch die nunmehr zwanzigjährige Stagnation des Festzuschlags bewirkte Abkopplung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist eine der Hauptursachen für das weithin sichtbare „Apothekensterben“ in Deutschland.

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